Handel auf Augenhöhe

Fairer Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt.

Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzent/innen und Arbeiter/innen – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung.
Fair-Handels-Organisationen engagieren sich (gemeinsam mit Verbraucher/innen) für die Unterstützung der Produzent/innen, die Bewusstseinsbildung sowie die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels.“ (International abgestimmte Definition des Fairen Handels aus dem Jahr 2001)
Der Faire Handel setzt sich auch für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kleinbauern weltweit ein. Ein Großteil der Lebensmittel in den Supermärkten stammt aus Emtwicklungsländern und werden in den Industrienationen wie Deutschland  zu Dumpingpreisen angeboten. Den Preis zahlen die Kleinbauern aus den Anbaugebieten in Afrika, Asien oder Lateinamerika. Ihre Einnahmen decken oft nicht einmal die Produktionskosten. sodass sie ihre Existenz kaum sichern können.

Der Faire Handel zielt auf Armutsbekämpfung. Er verbessert durch höhere Verkaufspreise die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Anbauländern. So bietet er Lebensperspektiven und verhindert Landflucht. Gleichzeitig sorgt er für mehr Gerechtigkeit im Welthandel. Deutsche Fairtrade-Exporteure unterhalten Handelsbeziehungen zu mehr als 300 Partnerorganisationen. Weltweit arbeiten inzwischen insgesamt 820 Kleinbauernorganisationen und Plantagen nach Fairtrade-Standards, die zudem durch zahlreiche Qualitätssiegel dokumentiert werden.

Aktuelle Informationen zum Fairen Handel

Weltläden beachten bei ihrer Sortimentsauswahl die Konvention der Weltläden. Wichtig ist insbesondere die 80/20 Regel, die unter anderem die Auswahl von Ergänzungsprodukten regelt. Hinzu kommen Neuerungen im Bereich Bekleidung.

Übersicht und Erklärungen zu Neuerungen seit 2019

Das Lieferkettengesetz kommt!

Liebe Unterstützer*innen von INKOTA,

die gute Nachricht zuerst: Das Lieferkettengesetz kommt! Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung heute endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Diese Einigung kommt buchstäblich in letzter Minute, damit das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann. Deutsche Unternehmen werden damit in Zukunft verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten die Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Eine Bundesbehörde soll kontrollieren, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Doch leider gibt es auch eine schlechte Nachricht: Mit seiner Blockadetaktik hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den ursprünglichen Vorschlag an entscheidenden Stellen verwässert. So soll das Lieferkettengesetz ab 2023 zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden gelten, ein Jahr später dann für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Noch viel schlimmer: Die Bundesregierung verzichtet auf eine zivilrechtliche Haftung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben auch in Zukunft kaum eine Möglichkeit, Unternehmen hierzulande gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Aber NGOs und Gewerkschaften erhalten erweiterte Klagerechte und können Betroffene vor deutschen Gerichten vertreten. Dennoch fehlt so aus unserer Sicht der wichtigste Baustein für ein wirksames Lieferkettengesetz. Minister Altmaier und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigen damit, dass ihnen die Interessen der Wirtschaft wichtiger sind als der Schutz der Menschenrechte. Das ist enttäuschend!

Und dennoch: Mit tausenden Unterschriften, zahlreichen Aktionen, Veranstaltungen und Gesprächen mit Politiker*innen haben wir alle zusammen im breiten Bündnis dafür gesorgt, das Lieferkettengesetz auf die politische Agenda zu setzen. Obwohl die Erfolgschancen anfangs wirklich schlecht standen. Wir haben nicht lockergelassen – bis am Ende auch Wirtschaftsminister Altmaier seine Total-Blockade gegen ein Gesetz aufgegeben hat. Das ist unser gemeinsamer Erfolg!

Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz: Kommentar der Initiative Lieferkettengesetz

 

Berlin, 12.02.2021. Die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“:

„Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen.

Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.

Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.

Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“

https://audiothek.ardmediathek.de/items/86106774

Angekündigt ist es schon lange: Ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichten soll, die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferbetriebe im Ausland zu überprüfen. Denn weltweit müssen z.B. 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen und gefährlichen Bedingungen in Steinbrüchen, Textilfabriken oder Kaffeeplantagen schuften. Kritiker halten den Ansatz für falsch, freiwillige Vereinbarungen wie der “grüne Knopf” seien der bessere Weg. Außerdem dürfe man die deutsche Industrie ausgerechnet in der Corona-Pandemie nicht zusätzlich belasten mit so einem “gutes Gewissen Gesetz”. Andere Länder dagegen haben es längst – mit welchen Erfahrungen?

Liebe Aktive in den Weltläden und im Fairen Handel,

die letzten Tage waren in punkto Lieferkettengesetz wieder sehr turbulent und es bleibt auch weiterhin spannend.

Ich möchte kurz vor dem Wochenende noch die aktuellen Entwicklungen mit euch teilen.

Am Mittwoch war das Lieferkettengesetz Thema im Koalitionsausschuss. Presseberichten zufolge lehnt Wirtschaftsminister Altmaier einen Kompromissvorschlag von Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller ab.

Hier der Link zum Handelsblatt-Artikel und hier die Meldung der Initiative Lieferkettengesetz dazu: https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/lieferkettengesetz-landet-im-koalitionsausschuss/

Jedenfalls: Eine Einigung gab es auch am Mittwoch nicht. Daher haben sich Kanzlerin Merkel und die Minister Scholz, Müller, Heil und Altmaier für heute zu einer Fünferrunde verabredet. Erneut mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen.

Vor etwa einer Stunde hat das BMZ über seine Pressestelle folgende Nachricht verbreitet: Zu den heutigen Gesprächen innerhalb der Bundesregierung zum Lieferkettengesetz sagte der Sprecher von Entwicklungsminister Gerd Müller:

„Heute gab es gute und intensive Gespräche zum Sorgfaltspflichtengesetz, aber noch keine Einigung. Es gab gute Fortschritte bei vielen Punkten, aber noch nicht bei allen ist man am Ziel. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an einer Finalisierung in den nächsten Tagen. Das Ziel bleibt die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode.“

Die Initiative Lieferkettengesetz mobilisiert aktuell noch einmal alle Kräfte in den Sozialen Medien. Zahlreiche Journalist*innen sind dadurch nochmal auf das Thema aufmerksam geworden, haben nachgehakt und über das Treffen berichtet.

Wir befinden uns offensichtlich gerade auf den entscheidenden Metern!

Wenn ihr möchtet, verwendet die SharePics im Anhang, um ebenfalls nochmal die Werbetrommel zu rühren, denn: Aus Versprochen darf nicht Gebrochen werden!

Wenn ihr auf Twitter seid, findet ihr unter #Lieferkettengesetz zahlreiche Beiträge, die ihr teilen könnt. Idealerweise verlinkt ihr darin: #Merkel @RegSprecher @peteraltmaier @OlafScholz @hubertus_heil & Müller @BMZ_Bund.

Mal schauen, was die nächsten Tage bringen…

Habt ein gutes Wochenende!

Herzliche Grüße aus Mainz

Anna Hirt

Weltladen-Dachverband e.V.

EU macht großen Schritt für Menschenrechte und Umwelt – was heißt das für das Lieferkettengesetz?

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat für ein europäisches Lieferkettengesetz gestimmt – und er hat auch schon sehr konkrete Vorstellungen, wie es aussehen sollte. Warum das ein großer Erfolg ist, wir aber trotzdem unbedingt ein deutsches Lieferkettengesetz brauchen, erklären wir euch hier.

Es ist ja so eine Sache mit der EU-Gesetzgebung: Brüssel wirkt oft weit weg, die Strukturen und Prozesse sind kompliziert. Aber was da gestern im Rechtsausschuss des Europaparlaments passiert ist, das hatte es in sich: 26 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Enthaltung. Was für ein klares Ergebnis! Der Ausschuss hat damit für einen Vorschlag gestimmt, wie ein europäisches Lieferkettengesetz aussehen sollte – nämlich wirksam. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu vermeiden. Kommen Unternehmen dem nicht nach, sollen sie sanktioniert und haftbar gemacht werden können.

In der EU ist es die Kommission, die für neue Gesetze zuständig ist. Es gibt aber einen Weg, wie das Europaparlament die Kommission dazu auffordern kann, tätig zu werden: Mit dem „legislativen Initiativbericht“. Auf diesem Weg befindet sich das EU-Parlament gerade. Mit der gestrigen Abstimmung des Rechtsausschusses liegt nun ein konkreter Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz auf dem Tisch. Das ist ein riesiger Schritt – und ein großer Erfolg für die vielen NGOs, die seit Jahren dafür gekämpft haben. Das Europaparlament muss diesen Vorschlag jetzt noch im März bestätigen, danach ist die Kommission am Zug. Der Druck, für eine wirksame Regelung zu sorgen, ist jetzt da. Unsere Vorstellungen, wie ein europäisches Lieferkettengesetz aussehen sollte, haben wir der Kommission übrigens bereits in einer Stellungnahme verdeutlicht.

Ist damit also alles gut? Können wir uns in Deutschland jetzt zurücklehnen, weil sich ja nun die EU um alles kümmert? Nein, ganz im Gegenteil. Ein deutsches Lieferkettengesetz ist wichtiger denn je. Denn das EU-Lieferkettengesetz ist alles, nur kein Selbstläufer. Der Weg dahin ist noch lang, voller Hindernisse und wird vermutlich noch mehrere Jahre dauern.

Deshalb ist es entscheidend, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht. Wenn die größte Volkswirtschaft Europas ihren Unternehmen klare Regeln in Sachen Menschenrechte und Umweltstandards vorgibt, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU nachzieht: Das deutsche Lieferkettengesetz könnte zur Blaupause für eine europäische Lösung werden. Deswegen ist ein wirksames, weitreichendes Gesetz in Deutschland so wichtig – und ein schwaches Gesetz so fatal. Schon jetzt geht der Vorschlag des EU-Rechtsausschusses an bestimmten Stellen über das hinaus, was in Deutschland diskutiert wird, vor allem in Sachen Haftung und in der Frage, welche Unternehmen das Gesetz erfassen soll.

An diesen Stellen muss die Bundesregierung also dringend nachbessern. Sollte das nicht gelingen oder sollte das Lieferkettengesetz am Ende sogar komplett scheitern, obwohl es im Koalitionsvertrag angekündigt war: Es wäre ein fatales Signal nach Brüssel. Die Glaubwürdigkeit Deutschlands wäre beschädigt, konstruktiv an einer europäischen Lösung mitzuarbeiten.

Kommt in einigen Jahren ein europäisches Lieferkettengesetz, so müsste dieses als EU-Richtlinie ohnehin in nationales Gesetz gegossen werden. Sprich: Ein deutsches Lieferkettengesetz käme auch dann. Nur hätte es Deutschland versäumt, die Inhalte aktiv mitzugestalten und hiesige Unternehmen in eine Vorreiterposition zu bringen. Und: Das Gesetz käme mit vielen Jahren Verzögerung. Eine Verzögerung, die wir den Betroffenen von Dammbrüchen, Fabrikbränden, Landraub und Minenunglücken nicht zumuten dürfen.

 

Internationale Erklärung zum fünften Jahrestag der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens

Alle unterzeichnenden Organisationen der Erklärung "Keine Klimagerechtigkeit ohne Handelsgerechtigkeit"

Alle unterzeichnenden Organisationen der Erklärung

Vor genau fünf Jahren haben nahezu alle Länder der Erde das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet, um die Klimakrise aufzuhalten. Im Rahmen des UN-Ambitionsgipfels am 12. Dezember sollen nun alle Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention UNFCCC ihre neuen Klimapläne präsentieren. Die internationale Fair-Trade-Bewegung fordert die Staaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und faire Handelspraktiken in den globalen Lieferketten als unverzichtbar für Klimagerechtigkeit anzuerkennen.

Auswirkungen der Klimakrise treffen Menschen im Globalen Süden besonders hart

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme “Keine Klimagerechtigkeit ohne Handelsgerechtigkeit” verdeutlichen die Fair-Handels-Organisationen, wie ungerecht die Auswirkungen der Klimakrise sind. Sie treffen vor allem Menschen im Globalen Süden, die am wenigsten dafür verantwortlich sind. Die COVID-19-Pandemie potenziert diese Ungerechtigkeit. In ihrer Erklärung betonen die Fair-Handels-Akteure, wie eng die aktuellen Gesundheits- und Umweltkrisen mit den ungerechten Machtverhältnissen entlang globaler Lieferketten zusammenhängen. Im konventionellen Welthandel haben marginalisierte Produzent*innen und Arbeiter*innen häufig kaum eine Chance, der Armut zu entkommen. Während Zwischen- und Einzelhändler*innen mit ihren Produkten wachsende Gewinne erwirtschaften, werden diejenigen am Anfang der Lieferketten allzu oft unterhalb der Produktionskosten bezahlt. Die Bekämpfung der Armut und der Ungleichheit in diesen Lieferketten ist dringend notwendig, um die Klimakrise zu stoppen und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen. 

Andrea Fütterer, Vorstandsvorsitzende des Forum Fairer Handel und Leiterin der Abteilung Grundsatz und Politik, GEPA – The Fair Trade Company:

“Um die Klimakrise abzuwenden und die UN-Nachhaltigkeitsziele umzusetzen, müssen wir unsere Art zu leben und zu wirtschaften grundlegend verändern. Dazu sind ambitionierte Klimaziele und gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich, die das Wohl von Menschen und Umwelt vor wirtschaftlichen Profit setzen, und nicht umgekehrt. Dafür bietet der Faire Handel viele konkrete und vor allem bewährte Instrumente.” 

Dachorganisationen / Netzwerke

Der Weltladen-Dachverband ist das zentrale Netzwerk der Weltläden und Aktionsgruppen für Fairen Handel auf Bundesebene. Rund 460 der ca. 900 Weltläden in Deutschland sind als Mitglieder im Verein „Weltladen-Dachverband“ organisiert. Er unterstützt Weltläden in allen Bereichen ihrer Arbeit, entwickelt Kampagnen und Schulungsmaterialien, bietet Fortbildungen an und organisiert mit den jährlichen Weltladen-Fachtagen das größte Treffen für Weltläden und ihre Partner. Mit seinen Überprüfungs- und Monitoringinstrumenten leistet er darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur Glaubwürdigkeit der Weltläden.

Der Entwicklungspolitische Landesverband in Baden-Württemberg DEAB vertrtt insgesamt 400 Gruppen und Organisationen: Weltläden, lokale Initativen sowie themen- oder länderbezogenen Netzwerke. Der DEAB informiert, berät, vernetzt, bietet Weiterbildung an und vertritt die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Darüber hinaus ist der DEAB Ansprechpartner für alle Fragen, Anliegen und Themen im Bereich Eine Welt und Entwicklungspolitik. Dafür stehen unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle in Stuttgart und in den Büros in Mannheim und Ulm gerne zur Verfügung.

Das Forum Fairer Handel e.V. (FFH) ist der Verband Fairen Handels Es wurde 2002 als Netzwerk gegründet, um die Aktivitäten des Fairen Handels in Deutschland zu koordinieren. 2006 folgte die Vereinsgründung. Ziel des FFH ist es, das Profil des Fairen Handels zu schärfen, gemeinsame Forderungen gegenüber Politik und Handel durchzusetzen und eine stärkere Ausweitung des Fairen Handels zu erreichen. Dazu gehört auch, die Zusammenarbeit der Fair-Handels-Akteure und die Kooperation mit weiteren Partnern zu intensivieren.
Das Forum Fairer Handel ist Veranstalter der jährlichen Fairen Woche und gibt einmal im Jahr die Zahlen zum Fairen Handel heraus.

Produktsiegel

Fairer Handel findet im Prinzip auf zwei Wegen statt. Der eine ist der Weg der sogenannten “integrierten Lieferkette”. Er führt von den Produzent*innen-Organisationen über die Fair-Handels-Organisationen und die Weltläden zu den Kund*innen. Der zweite Weg, die sogenannte “Produktzertifizierung”, führt von Produzent*innen-Organisationen über konventionelle Importeure, Lebensmittelhersteller und Großhändler in den Supermarkt und von dort zu den Kund*innen. Beide Wege haben Systeme zur Überprüfung der Einhaltung der Fair-Handels-Kriterien entwickelt und wenden diese an. Beteiligte des Fairen Handels auf allen Stufen der Handelskette sind außerdem in ein System der internationalen Zusammenarbeit eingebunden.

Siegel für 100 % Fair-Händler

Das sind die Marken der Fair-Handels-Unternehmen, die ausschließlich Fairen Handel betreiben, wie z.B. die GEPA, El Puente oder WeltPartner.
Als anerkannte Fair-Handels-Unternehmen sind diese Organisationen entweder Mitglied in der World Fair Trade Organization (WFTO) oder sie wurden vom Weltladen-Dachverband überprüft und in den Lieferantenkatalog aufgenommen. Diese Produkte findet man vor allem in Weltläden, aber teilweise auch in Bioläden, in der Gastronomie, im konventionellen Einzelhandel sowie in Online-Shops.

Siegel für Fairen Handel (Produktbezogen)

Das sind die Siegel, die Produkte kennzeichnen, die entsprechend den Richtlinien des Fairen Handels hergestellt wurden. Diese sind das Fairtrade-Siegel, Fair for Life und für fair gehandelte Bioprodukte das Naturland Fair-Siegel.
Diese Zeichen findet man vor allem auf Produkten von Unternehmen, die nur einen Teil ihrer Waren als „fair“ zertifizieren lassen. Sie werden größtenteils außerhalb von Weltläden vertrieben, z.B. in Supermärkten, Bioläden, teilweise in Discountern, in der Gastronomie, in weiteren Fachgeschäften sowie im Online-Handel.

Unsere Handelspartner


WeltPartner
arbeitet in 40 Ländern mit etwa 50.000 Kleinbauern-
familien und Kleinstproduzierenden – den ausschließlichen Partnerzielgruppen. Diese profitieren von fairen Preisen für ihre Erzeugnisse und Produkte sowie von Mehrpreiszahlungen zur Förderung des Bio-Anbaus und eigener Sozialprojekte. Darüber hinaus leistet WeltPartner Vorfinanzierungen von mindestens 50 %. Gezielt fördert WeltPartner den Aufbau von Wertschöpfungsketten.

El Puente bietet ein Vollsortiment  aus ca. 5.000 verschiedenen Lebensmitteln und Handwerksprodukten. Mehr als 80 % der Lebensmittel sind Bio-zertifiziert und die Wertschöpfung der Lebensmittel findet zunehmend im Herkunftsland statt. Das Unternehmen bezieht Produkte bei etwa 140 Handelspartnern in über 40 Ländern. Eine Besonderheit ist die Beteiligung der Handelspartner an der Gesellschaftsstruktur.

Seit über 35 Jahren arbeitet das alternative Handelshaus GEPA mit Sitz in Wuppertal mit 190 Genossenschaften und Vermarktungs-organisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika zusammen und berät diese auch. Im Sortiment befinden sich etwa 300 Lebensmittel und rund 1.200 Handwerksartikel. Hinter der GEPA stehen unter anderem Misereor, der Evangelische Entwicklungsdienst EED und Brot für die Welt. Das GEPA-Firmenlogo steht als Markenzeichen für die Zahlung eines Mindestpreises, für Vorfinanzierung der Ernte und langfristige Handelsbeziehungen, und geht über die Fairtrade-Standards hinaus. Die GEPA wurde 2011 mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

Eine zinsfreie Anzahlung von 50% leistet Contigo bei jeder Bestellung aus Übersee. Damit kaufen die Partner Rohstoffe und Materialien und finanzieren ihren Lebensunterhalt während der Abwicklung. Kostenlose Beratung in Produkt- und Design-Entwicklung, Finanzierung und Exportformalitäten runden die Vorleistungen ab. So entwickeln sich langjährige Partnerschaften – 10 Jahre sind dabei keine Seltenheit.

Der gemeinnützige Verein BanaFair hat als Arbeitsschwerpunkte den Fairen Handel mit Bauernfamilien aus dem kleinbäuerlichen Umfeld, die Bildungs- undÖffentlichkeitskampagnen sowie Lobbyarbeit zu den Bedingungen, unter denen Bananen und andere Südfrüchte produziert und vermarktet werden. Außerdem gibt der Verein finanzielle Unterstützung von Programmen der Partnerorganisationen in Lateinamerika und der Karibik (Schwerpunkte: Arbeits- und Menschenrechte, Ernährungssicherung, Ökologisierung der Bananenproduktion).

Ziel der Arbeit des Regenwaldladens ist es, dass die traditionellen Waldbewohner einen Gutteil ihres Lebensunterhalts durch den Verkauf waldschonend erzeugter Produkte aus dem Regenwald erwirtschaften können, dann werden sie ihre Lebensgrundlage nicht zerstören, sondern als Teil ihres Kapitals bewahren. Dabei wird versucht, möglichst keine Rohstoffe einzukaufen, sondern so weit wie möglich verkaufsfertige Endprodukte. Nur so ist ein gezielter Schutz der Regenwälder möglich.